AGB
- 1 Allgemeines und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Darlehensverträgen, ggf. damit zusammenhängenden Verträgen wie z.B. Restschuldversicherung, die Erbringung von weiteren Finanzdienstleistungen wie z.B. Vermögensberatung sowie die Vermittlung von Immobiliendienstleistungen durch die BesserFinanz GmbH, Otto-Heilmann-Str. 18a, 82031 Grünwald.
Das Angebot der BesserFinanz GmbH richtet sich sowohl an private als auch gewerbliche Kunden.
Die BesserFinanz GmbH selbst vergibt keine Kredite, sie fungiert als Vermittler zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut. Die BesserFinanz GmbH ist insofern nicht Leistungserbringer von Darlehensverträgen. Im Falle einer Kreditbewilligung wird der Darlehensvertrag direkt zwischen Leistungsnehmer (Kunde) und Leistungserbringer (Kreditinstitut) geschlossen. In Bezug auf die Darlehensvergabe gelten daher die jeweiligen Bedingungen und AGB des jeweiligen Vertragspartners (Kreditinstitut).
Für die o.a. Vermittlungsdienstleistungen gelten ausschließlich die AGB der BesserFinanz GmbH. Davon abweichende Bedingungen von Kunden besitzen keine Gültigkeit.
- 2 Leistungsgegenstand
Die BesserFinanz GmbH wird beauftragt, einen Kredit oder eine andere Finanzdienstleistung entsprechend der Bonität des Antragstellers zu vermitteln. Alle Angebote erfolgen unter dem Vorbehalt der Abschlussprüfung des jeweiligen Vertragspartners. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt durch die BesserFinanz GmbH anhand der vom Antragsteller gemachten Angaben. Die BesserFinanz GmbH strebt für jeden Antragsteller eine erfolgreiche Vermittlung an und holt alle dafür notwendigen Informationen vom Antragsteller ein. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass Rückfragen im Rahmen der Auftragsbearbeitung auch telefonisch erfolgen dürfen.
Ein Erfolg bei der Vermittlung von Finanzdienstleistungen kann jedoch nicht garantiert werden. Auf die angebotenen Konditionen des Vertragspartners hat die BesserFinanz GmbH keinen Einfluss.
Die BesserFinanz GmbH erhält bei einer erfolgreichen Kreditvermittlung eine Provision durch die vermittelte Partnerbank. Die Höhe der Provision wird im zu vermittelnden Kreditvertrag und/oder in den vorvertraglichen Informationen zum Kreditvertrag ausgewiesen.
Die BesserFinanz GmbH übernimmt keine über die Vermittlung von Finanzdienstleistungen hinausgehenden Verpflichtungen.
- 3 Eingabe personenbezogener Daten des Nutzers
Für die Vermittlung von Darlehensverträgen oder anderen Finanzdienstleistungen werden bestimmte Angaben vom Antragsteller benötigt. Die BesserFinanz GmbH stellt hierfür online ein Antragsformular zur Verfügung. Die Preisgabe sämtlicher personenbezogener Daten (z. B. Namen, Adressen etc.) erfolgt durch den Nutzer ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten ist jeder Antragsteller selbst verantwortlich. Sollte sich im Rahmen der Auftragsprüfung herausstellen, dass der Nutzer falsche oder unzureichende Angaben gemacht hat, behält sich die BesserFinanz GmbH das Recht vor, die Anfrage unbearbeitet zu lassen oder direkt abzulehnen.
Bei vorsätzlich falsch eingegebenen Daten durch den Antragsteller behält sich die BesserFinanz GmbH vor, den Nutzer zukünftig vom Angebot der BesserFinanz GmbH komplett auszuschließen und / oder Schadensersatz zu verlangen.
Erhält der Antragsteller ein schriftliches Vertragsangebot, so ist er verpflichtet, sämtliche Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Abweichungen informiert der Antragsteller unverzüglich die BesserFinanz GmbH.
- 4 Abschluss Darlehensvermittlungsvertrag
Der Vertrag zwischen dem Kunden und BesserFinanz GmbH zur Vermittlung des Kredits beginnt mit Eingang des entsprechenden Antrags des Kunden und der Annahme durch BesserFinanz GmbH
BesserFinanz GmbH ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.
Der Vertrag endet nach Ablauf von sechs Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
- 5 Widerruf
Der Antrag kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BesserFinanz GmbH, Otto-Heilmann-Str. 18a, 82031 Grünwald. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Antragsteller dem ausdrücklich zugestimmt hat.
- 6 Vertragsschluss
Von BesserFinanz GmbH vermittelte Angebote sind freibleibend. Die konkreten Konditionen der Vertragspartner können aufgrund bestimmter individueller Kriterien abweichen oder sich nachträglich ändern. Für Konditionen oder Korrektheit der Angebote sind allein die jeweiligen Vertragspartner von BesserFinanz GmbH verantwortlich. Technische Änderungen sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Ein Vertragsschluss kann nur schriftlich erfolgen. Eine Anbahnung des Vertragsverhältnisses über das Internet dient nur dazu, um die erforderlichen Daten unkompliziert zu erfassen. Der Kunde erhält von BesserFinanz GmbH auf elektronischem oder postalischem Wege ein entsprechendes Vertragsformular, das unterschrieben zurückgesendet werden muss.
- 7 Vergütung
Wenn infolge der Vermittlung oder des Nachweises durch die BesserFinanz GmbH das Darlehen an den Verbraucher geleistet wird und ein Widerruf des Verbrauchers nach § 355 BGB nicht mehr möglich ist, hat die BesserFinanz GmbH einen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von maximal 6,95 % der vermittelten Darlehenssumme.
Der BesserFinanz GmbH ist es ausdrücklich gestattet, auch für die kooperierenden Finanzdienstleistungsanbieter vermittelnd tätig zu werden. Demzufolge kann die BesserFinanz GmbH von der darlehensgebenden Bank bei Zustandekommen des Darlehens, ebenfalls eine Vergütung erhalten.
Soweit ein Verbraucherdarlehensvertrag mit dem Wissen von BesserFinanz GmbH der vorzeitigen Ablösung eines anderen Darlehens (Umschuldung) dient, entsteht ein Anspruch auf die Vergütung nur, wenn sich der effektive Jahreszins oder der anfängliche effektive Jahreszins nicht erhöht; bei der Berechnung des effektiven oder des anfänglichen effektiven Jahreszinses für das abzulösende Darlehen bleiben etwaige Vermittlungskosten außer Betracht.
- 8 Datenschutz, Informationspflicht und Betroffenenrechte
Zum Thema Datenschutz, Informationspflicht und Betroffenenrechte beachten Sie bitte unsere aktuelle Datenschutzerklärung sowie das Datenblatt „Informationspflicht“, welches Sie zusammen mit unseren AGB und der Schufa-Klausel am Ende unseres Antragsformulars durch Anklicken einer entsprechenden Checkbox akzeptieren.
- 9 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
- 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
- 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der BesserFinanz GmbH, Otto-Heilmann-Str. 18a, 82031 Grünwald.